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Die luxuriösen Villen im Villas du Club Royal liegen alle auf oder rund um den Golfplatz von Moliets-et-Maâ (3 km). Die Wohnungen verfügen über sehr odentliche Einrichtungen, die sich voneinander unterscheiden können. Jede Villa verfügt über einen eigenen Pool, einen Garten und eine teilweise überdachte Terrasse. In den meisten Villen gibt es eine Waschmaschine/Trocknerkombination und manchmal befindet sich ein offener Kamin im Wohnzimmer. Die Häuser sind freistehend oder aneinander gereiht. Villa FR-40660-47 ist für 4-6 Personen geeignet und hat Schiebetüren zur Terrasse. Die etwas größere Villa FR-40660-48 (6-8 Personen) verfügt über drei Schlafzimmer, wobei sich das dritte manchmal im Zwischengeschoss befindet. In den meisten Villen dieses Typs gibt es ein drittes Badezimmer (mit Dusche und Toilette). Dies gilt auch für Villa FR-40660-50 (8-10 Personen). Diese Wohnung hat noch ein zusätzliches Schlafzimmer, worin manchmal ein Etagenbett steht. Einige Schlafzimmer in dieser Villa befinden sich oben. Dies gilt auch für die größere Villa FR-40660-49 (10-12 Personen). Diese verfügt über fünf Schlafzimmer, wovon sich meistens eines im Zwischengeschoss befindet. Manchmal ist in zwei Schlafzimmern ein Etagenbett vorhanden.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.