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Kleine 2 Zimmerwohnung,(ideal für 2 Personen - maximal 4 Betten möglich),gemütlich im alten Dorf in Flims-Dorf, ruhig gelegen. Eigentümer und Gäste teilen sich einen gemeinsamen Eingang in den Vorraum. Der Eigentümer muss durch den gemeinsamen Vorraum um zum Keller bzw. zur Waschküche zu gelangen. Bitte Frotteewäsche (Handtücher usw.) mitbringen. Küchentücher sind vorhanden. Internet ist gratis vorhanden.
Die Wohnung hat 2 separate Zimmer. Doppelschlafzimmer und Wohn- Schlafzimmer, TV und Radio. Bad/WC-Eingang separat.
Konditionen und Extras Bettwäsche, Endreinigung und Küchentücher sind im Gesamtpreis enthalten, ebenso die Kurtaxen. Frottéewäsche ist nicht vorhanden - bitte mitnehmen,
Ausstattung 1 Schlafraum, Backofen, Haustiere nicht erlaubt, Kaffeemaschine, Kombinierter Wohn- und Schlafbereich, Nichtraucherzimmer-/wohnung, Radio
Badezimmer Anzahl Badezimmer: 1
Dienstleistungen Haustiere nicht erlaubt, Skikeller/-abstellraum
Lage Entfernung zum nächsten Skilift (in km): 0.6, Nähe Bergbahnen
Stockwerk Parterre
Unterkunftstyp Ferienwohnung
Belegung 2-4 Personen 1-4 Erwachsene 0-3 Kinder (0-17 Jahr(e))
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.