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Kurzbeschreibung: Diese schöne Ferienwohnung befindet sich im dritten Obergeschoss. Die Ferienwohnung bietet eine Wohnfläche von 50 Quadratmetern. Hier können bis zu vier Personen übernachten. Verbringen Sie hier einen schönen und erholsamen Urlaub!
Lagebeschreibung: Die Ferienwohnung liegt im Herzen von der Rosenstadt Eutin. Von dort aus sind Sie in weniger als 5 Minuten am Bahnhof, am Eutiner Schloss und in der Innenstadt.
Ausstattungen: Die Wohnung liegt in der 3. Etage und verfügt über ein Wohnzimmer mit Sitzecke und Essbereich ( von hier aus kommen Sie über eine Treppe ins Dachgeschoß mit Schlafmöglichkeit für 2 Personen - nicht geeignet für ältere Menschen ) Schlafzimmer mit einem Bett ( 140x200 ) und einem Schrank. Über den Flur erreichen Sie das Badezimmer und auch die Küche ist über den Flur zu erreichen. Außenbereich: Die Unterkunft verfügt über eine abschließbare Fahrradeinstellmöglichkeit.
Allgemeine Informationen: Anreise ab 14:00 Uhr Abreise bis 10:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in dieser Unterkunft nicht gestattet ist.
Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.